Jungunternehmer Erstberatung
Kostenlose Erstberatung*
Die Zusammenarbeit Steuerberater/Unternehmer kann als erfolgsbestimmender Faktor wesentlich für die Zukunft des Unternehmens sein. Deshalb sollten die beiden grundsätzlich miteinander zusammenarbeiten können.
Der erste Kontakt dient daher zum gegenseitigen Kennenlernen. Der angehende Unternehmer kann dieses Zusammentreffen auch dazu nützen, anstehende Informationen zu bekommen. Wird eine weitere Zusammenarbeit abgelehnt, wünschen wir dem Jungunternehmer alles Gute für die Zukunft und gratulieren ihm dazu, den mutigen Schritt in Richtung Selbständigkeit gesetzt zu haben.
Bei der Gründung eines Unternehmens tauchen viele Fragen und Problemstellungen auf. Um Ihnen bei der Verwirklichung Ihrer Idee zu helfen, unterstützen wir Sie in allen Etappen der Umsetzung. Dieser Bereich bietet Nützliches für Unternehmer. Lesen Sie mehr über die verschiedenen Arten der Rechtsformgestaltung sowie Steuern und Sozialversicherung und vieles mehr.
* Die Erstberatung wird grundsätzlich nach Zeit abgerechnet und bei Zustandekommen eines dauerhaften Vollmachtsverhältnis zur Gänze wieder gutgeschrieben.